Aktenzeichen: IN 304/25
Am 05. Juni 2025 um 08:30 Uhr hat das Amtsgericht Landshut eine entscheidende Maßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pan Pins GmbH, mit Sitz in Stadtplatz 39 A, 84347 Pfarrkirchen, getroffen. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 14060 geführt wird, steht unter der Leitung der Geschäftsführer Denin Imamovic und Nejra Imamovic.
Zum Schutz der verbliebenen Vermögenswerte vor einer möglichen Gefährdung hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Vladimir Nikolic bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Hochstraße 12, 94405 Landau, erreichbar unter der Telefonnummer +49 (9951) 6032290.
Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Werte entzogen oder unkontrolliert veräußert werden. Auch die Einziehung offener Außenstände unterliegt nun dieser Zustimmungspflicht.
Ziel der Anordnung ist es, die Voraussetzungen für eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu schaffen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Ob letztlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob Sanierungsmaßnahmen greifen können, wird in der kommenden Prüfungsphase entschieden.
Betroffene Gläubiger sowie die Schuldnerin selbst haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung einzureichen.
Die Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters markiert einen Wendepunkt für die Pan Pins GmbH. Ob dies der erste Schritt zur Restrukturierung oder zur ordnungsgemäßen Liquidation ist, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.