Aktenzeichen: 1513 IN 375/25
Ein bedeutender Wendepunkt im Insolvenzantragsverfahren der PROTO-TECHNIK Gesellschaft für Gestaltung technischer Produkte mbH wurde durch das Amtsgericht München am 3. Juni 2025 beschlossen: Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden aufgehoben. Damit verliert der vorläufige Eingriff in die Verfügungsgewalt des Unternehmens seine rechtliche Wirkung.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Kreuzackerstraße 6, 85232 Bergkirchen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 69189 eingetragen. Als Geschäftsführer der Schuldnerin fungiert Herr Matthias Sliwanski.
Die Sicherungsmaßnahmen, die typischerweise dazu dienen, das Vermögen eines Unternehmens während der Prüfung eines Insolvenzantrags zu schützen, beinhalten regelmäßig die Einschränkung von Verfügungsbefugnissen sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Aufhebung dieser Maßnahmen bedeutet in der Praxis, dass entweder der Insolvenzantrag zurückgenommen, mangels Eröffnungsgrund abgelehnt oder eine anderweitige Klärung im Verfahren erfolgt ist.
Für die PROTO-TECHNIK GmbH, ein Unternehmen spezialisiert auf die Gestaltung technischer Produkte, ist dies ein Schritt hin zur Rückgewinnung unternehmerischer Handlungsfreiheit. Ob es sich dabei um ein endgültiges Ende des Insolvenzverfahrens handelt oder um eine Zwischenetappe in einem komplexeren wirtschaftlichen Prozess, bleibt vorerst offen.
Sicher ist jedoch: Mit der Aufhebung der Maßnahmen signalisiert das Gericht, dass keine unmittelbare Notwendigkeit mehr besteht, das Unternehmensvermögen vor Eingriffen zu schützen. Ein Moment des Aufatmens – und zugleich der kritischen Neubewertung aller strategischen und wirtschaftlichen Weichenstellungen für die Zukunft der PROTO-TECHNIK GmbH.