Aktenzeichen: 10 IN 176/25
Im Zuge eines Insolvenzantrags hat das Amtsgericht Hechingen am 4. Juni 2025 um 13:00 Uhr tiefgreifende Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens der HPS Netzwerktechnik GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schwarzenburgstraße 5, 72336 Balingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 411309, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Jürg Steinbrecher.
Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens zu verhindern, während die Prüfung des Eröffnungsantrags für das Insolvenzverfahren läuft. In diesem Rahmen wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff aus Tübingen als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, die HPS Netzwerktechnik GmbH zu überwachen, das Unternehmensvermögen zu sichern und den Fortgang der wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Mit Wirkung dieses Beschlusses wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls vorübergehend gestoppt worden.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass jegliche Verfügung der Schuldnerin über ihr Vermögen der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedarf. Dies gilt insbesondere auch für den Zugriff auf Bankkonten und das Einziehen von Außenständen. Die Kontenverwaltung ist ab sofort dem vorläufigen Insolvenzverwalter vorbehalten, der auch befugt ist, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
Ein zentrales Element des Beschlusses ist zudem die Einziehungshoheit über Forderungen und Bankguthaben: Drittschuldner, also Kunden oder Vertragspartner der HPS Netzwerktechnik GmbH, dürfen nur noch Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Jegliche Leistungen an die Gesellschaft selbst wären unwirksam.
Der Beschluss autorisiert Dr. Dirk Poff darüber hinaus, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und als Sachverständiger zu klären, ob ein Insolvenzgrund im Sinne des Gesetzes vorliegt und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs realistisch ist.
Mit dieser Maßnahme wurde ein bedeutender Schritt zur Stabilisierung der finanziellen Situation der HPS Netzwerktechnik GmbH eingeleitet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es zur formellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder ob eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen einer geregelten Fortführung gelingen kann. Das gerichtliche Verfahren bietet nun einen rechtlich gesicherten Rahmen, innerhalb dessen alle Beteiligten agieren müssen.