Aktenzeichen: 8 IN 92/25
Ein weiteres Unternehmen aus dem Bereich Eventmanagement und Sicherheitsdienstleistungen steht vor einem entscheidenden Einschnitt: Das Amtsgericht Mühlhausen hat am 04. Juni 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MK-Event und Sicherheitsdienst GmbH angeordnet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Freiherr-vom-Stein-Straße 2, 99734 Nordhausen. Die Firma ist unter der Handelsregisternummer HRB 504361 beim Amtsgericht Jena eingetragen und wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Könitzer.
Mit der gerichtlichen Anordnung wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Oliver Hartig, ansässig in Halle (Saale), Willy-Brandt-Straße 44, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht zunächst darin, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Dazu zählt insbesondere, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam sind – dies umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.
Diese Maßnahme folgt den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung, insbesondere § 21 Abs. 1 und 2 InsO, und stellt sicher, dass bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Vermögensabfluss ohne Kontrolle erfolgt. Die Anordnung markiert damit einen Wendepunkt in der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, das in den vergangenen Jahren durch Dienstleistungen rund um Veranstaltungen, Sicherheitsbegleitung und Veranstaltungslogistik präsent war.
Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung können im Rahmen einer sofortigen Beschwerde binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Mühlhausen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – sofern erfolgt – der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Dieser Schritt ist ein Signal an Gläubiger, Geschäftspartner und Kunden gleichermaßen: Die MK-Event und Sicherheitsdienst GmbH befindet sich in einer Phase geordneter rechtlicher Überwachung, in der geprüft wird, ob eine Fortführung des Betriebs, eine Sanierung oder gegebenenfalls eine geordnete Abwicklung infrage kommt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt vorerst offen – Klarheit dürfte jedoch in den kommenden Wochen entstehen, sobald der vorläufige Verwalter seine Prüfung abgeschlossen hat.
Amtsgericht Mühlhausen, 04. Juni 2025