Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 5. Juni 2025 eine öffentliche Warnung vor Angeboten des Anbieters Fibovest ausgesprochen. Die Plattform, die unter der Webadresse fibovest.com sowie per E-Mail unter support@fibovest-mail.com auftritt, gibt einen angeblichen Firmensitz in London an – verfügt jedoch nicht über die notwendige Konzession zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich.
Konkret verweist die FMA darauf, dass Fibovest keine Berechtigung besitzt, Aufträge im Namen von Kundinnen und Kunden auszuführen. Solche Tätigkeiten sind nach § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 in Österreich konzessionspflichtig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Verdacht auf unerlaubte Geschäftstätigkeit
Wie bei vergleichbaren Fällen liegt auch im Fall Fibovest der Verdacht nahe, dass es sich um einen nicht lizenzierten Anbieter handelt, der gezielt mit professionell wirkenden Webauftritten und der Nennung internationaler Standorte Seriosität suggerieren möchte. Derartige Anbieter nutzen häufig die Unwissenheit oder das Vertrauen von Kleinanlegern aus und können im schlimmsten Fall zum Totalverlust der investierten Gelder führen.
Wichtige Hinweise für Verbraucher
Die FMA mahnt Anlegerinnen und Anleger zur besonderen Vorsicht bei Online-Finanzangeboten. Wer in Österreich Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine offizielle Genehmigung der FMA. Eine einfache Möglichkeit zur Überprüfung bietet die Unternehmensdatenbank der FMA, in der sämtliche zugelassenen Unternehmen gelistet sind.
Verbraucher sollten keine Zahlungen oder Daten an Anbieter weitergeben, die nicht in dieser Datenbank zu finden sind – selbst dann nicht, wenn der Webauftritt professionell gestaltet oder ein europäischer Unternehmenssitz angegeben ist.
Fazit
Die Warnung der FMA zu Fibovest zeigt erneut, wie wichtig es ist, Online-Finanzdienstleister sorgfältig zu prüfen. Besonders bei hohen Gewinnversprechen, aggressiver Kundenansprache oder fehlender Transparenz bei Gebühren und Kontaktmöglichkeiten ist größte Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vor einer Investition eine rechtliche oder fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.