Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Mikado-Trade GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Si 42 IN 267/25
Amtsgericht Konstanz – Beschluss vom 04.06.2025, 11:42 Uhr

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mikado-Trade GmbH, mit Sitz in der Güterstraße 33–35, 78224 Singen, vertreten durch Geschäftsführer Daniel Koltes, hat das Amtsgericht Konstanz vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen.

Kernaussagen des Beschlusses:

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin (ausgenommen unbewegliches Vermögen) werden untersagt; laufende Vollstreckungen sind eingestellt.

  • Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich, Maggistraße 5, 78224 Singen, wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam.

  • Der Verwalter erhält umfassende Befugnisse zur Sicherung der Insolvenzmasse, darunter:

    • Kontrolle über Bankkonten und Außenstände,

    • Einrichtung von Sonderkonten zur Verwaltung der Mittel,

    • Erhebung von Forderungen im Namen der Schuldnerin,

    • Betretungsrecht der Geschäftsräume sowie Einsichtnahme in Unterlagen,

    • Verpflichtung zur Prüfung von Eröffnungsgründen und Fortführungsmöglichkeiten.

Besonderheit:

Dem Verwalter wurde auch die Aufgabe übertragen, Zustellungen an Drittschuldner zu übernehmen und deren Zahlungen direkt entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 InsO).

Rechtsmittel:

Die Schuldnerin oder Gläubiger können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Konstanz, Untere Laube 12, 78462 Konstanz einzureichen.

Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht zu erklären und zu unterschreiben.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe von Berufsgeheimnisträgern (z. B. Anwälten, Notaren, Behörden) müssen elektronisch erfolgen – per qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg. E-Mails reichen nicht aus.

Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht – 04.06.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der HDP Management Consulting GmbH eingeleitet

Next Post

Rückbau auf Zeit: SUNWORKERS Construction UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung