Das Amtsgericht Augsburg hat eine Internistin wegen eines tödlichen Behandlungsfehlers zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Medizinerin hatte bei einer Patientin einen Magenballon eingesetzt, der eigentlich beim Abnehmen helfen sollte – doch der Eingriff endete tragisch: Der Ballon verrutschte und blockierte die Atemwege der Frau. Sie erstickte.
Das Gericht sah in dem Vorfall eine fahrlässige Tötung durch einen vermeidbaren Fehler bei der medizinischen Behandlung. Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung, dass es Versäumnisse bei der Nachsorge und der Risikobewertung gegeben habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte in einem zweiten Fall ebenfalls Anklage wegen eines weiteren, tödlich verlaufenen Eingriffs erhoben. In diesem Zusammenhang wurde die Ärztin jedoch freigesprochen, da sich der Vorwurf nicht mit der notwendigen Sicherheit belegen ließ.
Das Urteil verdeutlicht die hohe Verantwortung medizinischer Fachkräfte – gerade bei nicht lebensnotwendigen, aber risikobehafteten Eingriffen wie der Gewichtsreduktion durch Magenballons. Die Bewährungsstrafe zeigt, dass das Gericht zwar die Schwere des Vorfalls anerkennt, aber auch die Umstände und die bisherige berufliche Laufbahn der Ärztin berücksichtigt hat.