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Insolvenzeröffnungsverfahren – PP Cargo UG (haftungsbeschränkt)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 504 IN 63/25
Amtsgericht Wuppertal – Beschluss vom 28. Mai 2025

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
PP Cargo UG (haftungsbeschränkt)
Clausenhof 19, 42285 Wuppertal
eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 25734, vertreten durch den Geschäftsführer Arkadiusz Piotr Partyka,
Geschäftszweig: Kleintransportunternehmen und Kurierdienst

wurde am 28.05.2025 um 16:17 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21, 22 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Andreas Schoß
Turmhof 15, 42103 Wuppertal
(Tel.: nicht angegeben)

Wesentliche Regelungen des Beschlusses:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) dürfen nicht mehr an die PP Cargo UG zahlen.

  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Wuppertal – 28. Mai 2025

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