Aktenzeichen: 1542 IN 1685/25
München, 30. Mai 2025 – Das Amtsgericht München hat im Zuge eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Symmetreat GmbH, Nymphenburger Straße 139, 80639 München, tiefgreifende Sicherungsmaßnahmen veranlasst. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Jan-Niclas Mumm, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 290691 eingetragen. Der Insolvenzantrag wurde durch das Unternehmen selbst gestellt.
Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden und zur Stabilisierung der Unternehmenslage hat das Gericht am 30. Mai 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet. Diese Maßnahme soll die bestehenden Vermögenswerte schützen und eine fundierte Prüfung der Insolvenzreife ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas von Gleichenstein, Rottmannstraße 11a, 80333 München, bestellt. Ihm wurde ein breites Aufgabenspektrum übertragen, das über die bloße Vermögenssicherung hinausgeht und die aktive Steuerung der finanziellen Vorgänge innerhalb des Unternehmens beinhaltet. Die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei ist unter Tel.: +49 (89) 5427300 oder per E-Mail an rae@gleichenstein-breitling.de möglich.
Folgende Anordnungen wurden im Beschluss getroffen:
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Verfügungssperre: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Einschränkung.
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Zahlungsverkehr und Forderungseinzug: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ausdrücklich ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Zahlungen auf ein von ihm eingerichtetes Treuhandkonto entgegenzunehmen. Drittschuldner – etwa Kunden oder Geschäftspartner – dürfen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zahlen, sofern keine gegenteilige Zustimmung vorliegt.
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Kassenguthaben: Der Verwalter darf auch Bargeldbestände der Gesellschaft einziehen und gesichert verwahren.
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Zwangsvollstreckungsschutz: Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das bewegliche Vermögen der Symmetreat GmbH werden untersagt und einstweilen eingestellt. Dies betrifft unter anderem Pfändungen oder Vollziehungen einstweiliger Verfügungen, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen.
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Vorfinanzierung von Insolvenzgeld: Der Verwalter wurde ferner ermächtigt, Verbindlichkeiten zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen – etwa für Zinsen, Bearbeitungsentgelte oder Differenzbeträge, die von der Agentur für Arbeit nicht erstattet werden. Der Betrag ist auf 1.500 Euro begrenzt.
Diese weitreichenden Maßnahmen sollen die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern und den geordneten Ablauf des möglichen Insolvenzverfahrens vorbereiten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das früheste dieser Ereignisse.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch müssen Beschwerden eigenhändig unterschrieben sein und eine klare Bezugnahme auf den angefochtenen Beschluss enthalten.
Elektronische Rechtsbehelfe sind nur in vorgeschriebener Form zulässig – eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Behörden, Juristen und öffentliche Einrichtungen müssen elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sichere Übermittlungswege wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einreichen.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind auf www.justiz.de sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) nachzulesen.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht –
Datum: 30. Mai 2025