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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur Baader Bank-Hauptversammlung 2025

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Frage: Herr Reime, die Baader Bank lädt für den 10. Juli 2025 zu einer virtuellen Hauptversammlung ein. Auf der Agenda stehen umfassende Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen und eine Dividendenzahlung. Was bedeutet das für Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Die Einladung zeigt, dass die Baader Bank strategisch größere Spielräume am Kapitalmarkt schaffen will. Für Anleger ist das zweischneidig: Einerseits signalisiert die vorgeschlagene Dividendenausschüttung von 0,13 € je Aktie eine gewisse Ertragsstärke. Andererseits enthalten die Tagesordnungspunkte klare Hinweise auf mögliche Verwässerungsgefahren.

Frage: Sie sprechen das neue „Genehmigte Kapital 2025/I“ an. Was steckt dahinter?

Reime: Das bisherige Genehmigte Kapital 2021 wird abgelöst. Künftig kann der Vorstand bis 2030 das Kapital um bis zu 50 % des bestehenden Grundkapitals erhöhen – also mehr als 24 Mio. € zusätzliches Eigenkapital. Besonders kritisch ist dabei: In bestimmten Fällen kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Dies kann zu einer Verwässerung der Stimmrechte und des Beteiligungswerts der Altaktionäre führen.

Frage: Gilt Ähnliches auch für das neue Bedingte Kapital 2025/I?

Reime: Ja. Das neue Bedingte Kapital dient der Absicherung künftiger Wandel- oder Optionsanleihen, hybrider Schuldverschreibungen oder Genussrechte. Auch hier drohen Verwässerungseffekte, falls diese Instrumente in Aktien umgewandelt werden. Immerhin bleibt den Aktionären formal ein Bezugsrecht – aber eben nicht in allen Fällen.

Frage: Was ist von der Möglichkeit zur Aktiendividende zu halten?

Reime: Das ist ein modernes, flexibles Instrument. Statt einer Barausschüttung können Aktionäre Aktien erhalten. Für Anleger mit langfristigem Interesse kann das attraktiv sein, insbesondere bei steigendem Kurs. Aber: Eine Aktiendividende erhöht das Grundkapital und kann den Kurswert kurzfristig unter Druck setzen.

Frage: Und wie bewerten Sie die geplante neue Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien?

Reime: Auch diese Maßnahme verschafft der Bank mehr Handlungsfreiheit – sei es für die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, für M&A-Zwecke oder zur Kursstützung. Kritisch ist hier wieder der mögliche Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien. Das kann Altaktionäre benachteiligen.

Frage: Wie sollten Aktionäre auf diese Pläne reagieren?

Reime: Sie sollten sich aktiv mit der Tagesordnung auseinandersetzen und ihre Stimmrechte nutzen – entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten. Die Vielzahl an Kapitalmaßnahmen, die Möglichkeit zur Verwässerung und die komplexen Satzungsänderungen verlangen Aufmerksamkeit. Wer langfristig investiert ist, sollte genau prüfen, wie sich diese Maßnahmen auf seinen Anteil auswirken könnten.

Frage: Abschließend – ist die geplante virtuelle Hauptversammlung rechtlich unproblematisch?

Reime: Die virtuelle Durchführung ist durch § 118a AktG gedeckt und mittlerweile etabliert. Wichtig ist, dass Aktionäre trotz der digitalen Form umfassend ihre Rechte wahrnehmen können – also Stimmabgabe, Rede, Fragen, Anträge und Widersprüche. Die Baader Bank scheint dies technisch sicherzustellen.

Frage: Vielen Dank, Herr Reime.

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