Mit Bescheid vom 28. Mai 2025 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der Bybit EU GmbH (Firmenbuchnummer FN 636180i) die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 der EU-Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erteilt.
Damit zählt die Bybit EU GmbH zu den ersten Unternehmen in der Europäischen Union, die unter dem neuen, europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Kryptomarkt offiziell agieren dürfen.
Umfang der Zulassung
Die Zulassung umfasst folgende Dienstleistungen im Bereich der Kryptowerte:
🔒 Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit a MiCAR)
Bybit darf digitale Vermögenswerte im Namen ihrer Kundinnen und Kunden sicher speichern und verwalten.
💶 Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit c MiCAR)
Die Plattform kann Krypto-zu-Fiat-Transaktionen (z. B. Bitcoin gegen Euro) legal abwickeln.
🔁 Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit d MiCAR)
Bybit ist berechtigt, Swap-Dienstleistungen innerhalb des Kryptomarkts anzubieten – z. B. Ethereum gegen USDT.
📢 Platzierung von Kryptowerten
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit f MiCAR)
Das Unternehmen darf neue Kryptowerte öffentlich anbieten und platzieren, vergleichbar mit einem Initial Coin Offering (ICO).
📨 Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit j MiCAR)
Bybit kann Transaktionen im Auftrag von Kunden ausführen – also Krypto-Assets sicher von A nach B transferieren.
Bedeutung der Zulassung
Diese Zulassung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Regulierung des Kryptomarkts in Europa. Sie zeigt, dass etablierte Plattformen wie Bybit bereit sind, sich an die hohen Transparenz- und Sicherheitsanforderungen der EU zu halten.
Anlegerinnen und Anleger profitieren davon durch:
- mehr Rechtssicherheit,
- höhere Standards bei Kundenschutz,
- und eine streng regulierte Geschäftstätigkeit, die sich am europäischen Finanzaufsichtsrahmen orientiert.
Fazit:
Mit der Zulassung der Bybit EU GmbH gemäß MiCAR sendet die FMA ein starkes Signal: Der Kryptomarkt wird professioneller, sicherer und transparenter – und Anlegerinnen und Anleger können sich künftig verstärkt auf die Regulierung verlassen.