Staatsanwaltschaft Freiburg
720 VRs 425 Js 22469/19
Im Strafvollstreckungsverfahren gegen Michael Helmut Klausmann und Andreas Hopfenblatt wegen Betruges wurde gemäß §§73, 73c StGB die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 748.007,45 Euro gegen Herrn Hopfenblatt und in Höhe von 431.381,32 Euro gegen Herrn Klausmann angeordnet. Hiervon konnten bisher 6.133,86 Euro sichergestellt werden.
Die Geschädigten werden aufgefordert, sich mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 1, 79100 Freiburg zum 720 VRs 425 Js 22469/19 binnen 6 Monaten schriftlich in Verbringung zu setzen.
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