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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die BEC GmbH angeordnet – Liquidatoren verlieren alleinige Verfügungshoheit

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 613 IN 209/25

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der BEC GmbH, ansässig in Gebäude 10, Industriestraße 13, 63755 Alzenau, hat das Amtsgericht Aschaffenburg am 26. Mai 2025 um 09:30 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 InsO erlassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 16832 eingetragene Gesellschaft wird durch ihre Liquidatoren Herrn Bogdan Kolesnikov und Herrn Eugen Rausch vertreten. Nach Beendigung der operativen Tätigkeit der Gesellschaft war die BEC GmbH in die Liquidationsphase übergegangen – nun folgt der nächste Schritt im geordneten Abwicklungsprozess.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Berninger, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, bestellt. Mit sofortiger Wirkung obliegt ihm die Aufgabe, das Vermögen der BEC GmbH zu sichern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen. Er ist telefonisch unter +49 (6021) 4376060 oder per E-Mail unter info@eb-legal.com erreichbar.

Die gerichtliche Anordnung im Überblick:

  • Vorläufige Insolvenzverwaltung: Die Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse. Ab sofort unterliegt das Vermögen der BEC GmbH der Kontrolle durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, der damit eine zentrale Rolle in der finanziellen Überwachung des Unternehmens übernimmt (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).

  • Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Gesellschaft – insbesondere auch das Einziehen von Außenständen – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO). Dies verhindert, dass während der vorläufigen Phase Vermögenswerte verlagert oder Gläubiger benachteiligt werden.

Die getroffenen Maßnahmen sollen Transparenz schaffen, die Gläubigergesamtheit schützen und ermöglichen es dem Insolvenzgericht, eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu treffen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim
Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg,
einzureichen.

Der Fristbeginn richtet sich nach dem Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – maßgeblich ist dabei das zuerst eintretende Ereignis. Bei öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt die Entscheidung zwei Tage nach dem Veröffentlichungsdatum als zugestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist in jedem Fall der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Aschaffenburg.

Die Beschwerde muss:

  • die angefochtene Entscheidung bezeichnen,

  • die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird,

  • von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument übermittelt werden. Eine einfache E-Mail erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Einreichung verpflichtend, es sei denn, dies ist aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich. In diesem Fall ist die Unmöglichkeit glaubhaft zu machen, und das Dokument auf Anforderung elektronisch nachzureichen.

Erforderlich sind:

  • eine qualifizierte elektronische Signatur oder

  • die Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP).

Weitere Informationen finden sich unter www.justiz.de sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – 26. Mai 2025

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