Am Oberlandesgericht Celle steht ein brisantes Urteil bevor: Eine 42-jährige deutsche Staatsbürgerin muss sich wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in zwei islamistischen Terrororganisationen verantworten. Die Frau soll sich im Jahr 2014 dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien angeschlossen und später zur Al-Kaida-nahen Gruppe Tanzim Hurras al-Din gewechselt sein.
Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle war die Angeklagte zunächst mit einem Übersetzer des IS verheiratet. Nach dessen Tod soll sie einen Kämpfer der Nachfolgeorganisation geheiratet haben – auch dieser sei in Syrien ums Leben gekommen. Die Frau führte nach Angaben des Gerichts die Haushalte der beiden Männer und kümmerte sich um die gemeinsame Kindererziehung. Insgesamt fünf Kinder soll sie mit in das Kriegsgebiet genommen oder dort zur Welt gebracht haben.
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Anklage nicht nur die Unterstützung terroristischer Vereinigungen, sondern auch der Vorwurf, ihre elterlichen Pflichten verletzt zu haben. Die Gefährdung der Kinder in einem aktiven Kriegsgebiet wird im Verfahren ebenfalls beleuchtet.
Zu Beginn des Prozesses zeigte sich die Angeklagte kooperationsbereit und ließ eine umfassende Aussage zur eigenen Rolle und Motivation im syrischen Bürgerkrieg protokollieren. Laut Gericht wurde ihr in Aussicht gestellt, bei einem glaubhaften Geständnis mit einer Bewährungsstrafe zwischen 18 und 24 Monaten davonkommen zu können.
Der Staatsschutzsenat wird heute entscheiden, ob diese milde Linie tragbar ist – oder ob das Ausmaß der Verstrickung in dschihadistische Netzwerke doch eine härtere Konsequenz verlangt. Die Frau lebt inzwischen in Nordrhein-Westfalen, befindet sich aber nicht in Untersuchungshaft.
Das Urteil könnte auch ein Signal sein, wie der deutsche Rechtsstaat mit Rückkehrerinnen umgeht, die einst in Kriegsgebieten lebten, sich ideologisch radikalisierten – und heute wieder Teil der Gesellschaft sein wollen.