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Krise im Traditionshaus – Vorläufige Insolvenzverwaltung über Harlachinger Jagdschlössl GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ein renommiertes Stück Münchner Gastronomiegeschichte gerät ins Wanken: Die Harlachinger Jagdschlössl GmbH, Betreiberin des gleichnamigen Traditionslokals im Süden der Stadt, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht München ordnete heute im Verfahren unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1832/25 mehrere Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Insolvenzmasse an.

Der Schuldner im Überblick

Die Harlachinger Jagdschlössl GmbH, ansässig in der Geiselgasteigstraße 153, 81545 München, wird im Handelsregister unter HRB 190480 geführt. Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer Joachim Bauer und Friedrich Wilhelm Steinberg. Unterstützt wird das Unternehmen durch die Kanzlei Ringel Schramm Partnerschaft mbB – ein Hinweis darauf, dass die Geschäftsführung die Situation rechtlich sorgfältig vorbereitet hat.

Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen

Um zu verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin weiter verschlechtert, hat das Gericht umfangreiche Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen:

  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft werden untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen gestoppt.

  • Der Verwalter ist befugt, Außenstände einzuziehen und Kassenguthaben auf ein Verfahrenskonto zu überführen.

  • Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nichts anderes genehmigt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Klöckner aus der Landsberger Straße 191, 80687 München bestellt. Seine Aufgabe: die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, Vermögenswerte zu sichern und zu bewerten, ob die Fortführung des Gastronomiebetriebs Aussicht auf Erfolg hat.

Ein Traditionshaus in der Schwebe

Das Harlachinger Jagdschlössl gehört zu den alteingesessenen Wirtshäusern Münchens – ein Ort, der bayerisches Flair mit gastronomischer Kontinuität verband. Dass es nun unter Insolvenzverwaltung steht, ist ein deutlicher Hinweis auf die angespannte Lage in der Gastronomiebranche, die auch Jahre nach den Corona-bedingten Einschnitten noch mit erheblichen wirtschaftlichen Nachwirkungen kämpft.

Rechtsmittel möglich

Die Entscheidung kann von den Beteiligten mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe bzw. öffentlicher Bekanntmachung. Auch eine elektronische Einreichung der Beschwerde ist möglich, muss jedoch nach den Maßgaben der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) erfolgen und ist an strenge formale Anforderungen gebunden.

Ausblick

Noch ist unklar, ob das Harlachinger Jagdschlössl seine Türen unter neuer Struktur weiter geöffnet halten kann oder ob ein endgültiges Aus bevorsteht. Die kommenden Wochen sind entscheidend: Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung tragfähig ist – oder ob das Kapitel dieses Hauses bald geschlossen wird.

Eines aber ist sicher: Die Krise erreicht nun auch Orte, die lange als wirtschaftlich stabil galten. Der Fall Harlachinger Jagdschlössl ist damit mehr als eine Einzelgeschichte – er ist ein Spiegel der Herausforderungen für Traditionsbetriebe in modernen Zeiten.

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