Aktenzeichen: 23 IN 42/25 – Amtsgericht Trier
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, mit Sitz Bergstraße 2–6, 54441 Ayl, hat das Amtsgericht Trier am 20. Mai 2025 zwei wichtige Beschlüsse bekannt gemacht, die auf eine geordnete und sozialverträgliche Verfahrensführung hindeuten.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 46951 eingetragen.
Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten
Die Schuldnerin wurde durch das Insolvenzgericht ermächtigt, Handlungen zur Wahrung der Insolvenzmasse vorzunehmen – konkret in zwei relevanten Bereichen:
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Begründung von Masseverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Transfergesellschaft
Dies ist ein klares Zeichen dafür, dass der Geschäftsbetrieb in der Insolvenzantragsphase nicht einfach stillgelegt, sondern strukturierend begleitet wird. Eine Transfergesellschaft soll den von Arbeitsplatzverlust betroffenen Mitarbeitenden eine Perspektive bieten – etwa durch Weiterqualifizierung, Bewerbungstrainings und Vermittlungsbemühungen. Die Ermächtigung zur Begründung von Verbindlichkeiten zeigt, dass sozialverträgliche Lösungen innerhalb des Insolvenzverfahrens aktiv gefördert werden. -
Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten für Fremdleistungen bis zum 25. Mai 2025
Die Schuldnerin darf bis zu diesem Datum Dienst- oder Lieferverträge mit externen Anbietern abschließen, deren Vergütungen als Masseverbindlichkeiten gelten. Damit sollen operative Maßnahmen aufrechterhalten werden, die zur Sicherung oder Verwertung der Insolvenzmasse dienen – etwa im Bereich Logistik, Produktion, Sicherheit oder Beratung.
Beide Ermächtigungen stellen gerichtlich abgesicherte Ausnahmen vom Grundsatz dar, dass in der Insolvenzantragsphase neue Verpflichtungen nur in enger Abstimmung mit dem Gericht und dem vorläufigen Insolvenzverwalter eingegangen werden dürfen.
Einordnung
Diese Beschlüsse zeigen, dass das Insolvenzverfahren nicht auf eine sofortige Stilllegung der traditionsreichen Biebelhausener Mühle abzielt, sondern offenbar auf eine kontrollierte Übergangsphase, die sowohl wirtschaftlich als auch sozial verantwortungsvoll gestaltet wird.
Für Mitarbeitende und Gläubiger sendet das ein positives Signal:
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Die Transfergesellschaft sichert soziale Abfederung.
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Die Zulassung von Fremdleistungen sichert kurzfristig die Fortführung betrieblicher Strukturen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Trier einsehbar. Über den Fortgang des Verfahrens, insbesondere eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eine Sanierungslösung, bleibt die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.