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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SV WohnTraum GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 661/25 S-77-

Frankfurt am Main, den 16. Mai 2025

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der SV WohnTraum GmbH, mit Sitz in der Fabriciusstraße 7, 65933 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht am 16. Mai 2025 um 08:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des schuldnerischen Vermögens angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107630 eingetragen. Sie wird durch ihren Geschäftsführer Volodymyr Sherman, wohnhaft in Hofheim, vertreten.

Der Geschäftszweck der SV WohnTraum GmbH lässt sich bereits durch die Firmierung erahnen: Es handelt sich mutmaßlich um eine im Bereich Wohnimmobilien und Projektentwicklung tätige Gesellschaft – ein Sektor, der angesichts gestiegener Baukosten, Zinsniveaus und Marktrisiken zunehmend unter Druck geraten ist.

Maßnahmen des Insolvenzgerichts:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Heidenfelder von der Kanzlei Schneider Geiwitz, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, bestellt.
    Kontakt:
    Tel.: 069 / 68 97 47 60
    Fax: 069 / 68 97 47 62 0
    E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de
    Internet: www.schneidergeiwitz.de

  • Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der SV WohnTraum GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
    Dies betrifft alle Maßnahmen, die die Vermögenslage beeinflussen, wie z. B. Zahlungen, Vertragsabschlüsse oder Übertragungen von Vermögenswerten.

Bedeutung der Anordnung:

Mit dieser Maßnahme tritt die Gesellschaft unter gerichtliche Aufsicht, um eine ungeordnete Vermögensverlagerung zu verhindern. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun:

  • das bestehende Vermögen sichern,

  • die finanzielle Gesamtlage der Gesellschaft prüfen,

  • bewerten, ob ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet werden kann,

  • und ggf. erste Maßnahmen zur Sanierung oder Vorbereitung der Liquidation einleiten.

Diese vorläufige Maßnahme stellt noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens dar, sondern dient der Vorbereitung und Sicherung des weiteren Ablaufs.

Ausblick:

Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mieter bedeutet die Anordnung, dass finanzielle Verpflichtungen ab sofort ausschließlich in Abstimmung mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu erfüllen sind. Zahlungen an die Schuldnerin ohne ihre Zustimmung wären unwirksam und riskieren rechtliche Nachteile.

Ob die SV WohnTraum GmbH saniert werden kann oder eine geregelte Abwicklung bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen auf Grundlage der Prüfungsergebnisse der Verwalterin entscheiden.

Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

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