Die Umweltminister der Länder haben sich bei ihrer Konferenz im Saarland einem drängenden Thema angenommen: der Elementarschadenversicherung. Angesichts immer häufiger auftretender Extremwetterereignisse soll nun endlich geklärt werden, ob Hausbesitzer künftig gesetzlich verpflichtet werden sollen, sich gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche zu versichern.
Zunächst wollen die Minister noch auf Freiwilligkeit setzen – so der Beschluss. Doch klar ist: Bleibt der gewünschte Effekt aus, ist eine gesetzliche Verpflichtung aus Sicht der Länder „geboten“. Denn derzeit sind nur etwa 50 Prozent der Hauseigentümer in Deutschland gegen Elementarschäden abgesichert. Im Klartext: Bei Naturkatastrophen wie Fluten oder Überschwemmungen steht häufig der Staat – sprich: die Steuerzahler – mit Milliardenbeträgen gerade.
Das aktuelle Modell basiert damit auf einem riskanten Solidarprinzip: Wer sich nicht versichert, wird im Ernstfall dennoch vom Land gerettet. Kein Wunder also, dass die Umweltminister nun einheitlich fordern, dieses Dilemma endlich aufzulösen – notfalls mit gesetzlichem Nachdruck.
Die Diskussion ist nicht neu, gewinnt aber mit jedem Jahr an Dringlichkeit. Wetterextreme nehmen zu, Schäden werden häufiger und teurer. Die Länder sind finanziell und strukturell zunehmend überfordert – ein Zustand, den viele für nicht mehr tragbar halten.
Ob Freiwilligkeit tatsächlich reicht oder ob erst die Pflicht den nötigen Versicherungsschutz bringt, dürfte sich bald zeigen. Die Umweltminister jedenfalls wollen das Thema „möglichst schnell“ gesetzlich klären. Denn eines ist sicher: Die nächste Flut wartet nicht auf den nächsten Gesetzentwurf.