Studierende sowie Schülerinnen und Schüler mit BAföG-Anspruch sollen künftig mehr Geld erhalten. Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 eine Reform der Ausbildungsförderung auf den Weg gebracht. Die ursprünglich früher geplanten Verbesserungen verzögern sich allerdings teilweise deutlich. Zudem müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Besonders wichtig für Studierende mit eigener Wohnung ist die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale. Sie soll zum Sommersemester 2027 von derzeit 380 Euro auf 440 Euro monatlich steigen. Ursprünglich sollte die höhere Pauschale bereits zum bevorstehenden Wintersemester gelten. Weil sich die Regierungskoalition längere Zeit nicht über die Finanzierung einigen konnte, wurde die Erhöhung verschoben.
Grundbedarf steigt in mehreren Schritten
Auch beim eigentlichen BAföG-Grundbedarf sind höhere Leistungen vorgesehen. Der Grundbedarf für Studierende beträgt derzeit 475 Euro monatlich.
Zum Wintersemester 2027/28 soll er zunächst auf 503 Euro steigen. Eine weitere deutliche Erhöhung ist erst zum Sommersemester 2029 vorgesehen. Dann sollen es 563 Euro sein.
Wie viel BAföG tatsächlich ausgezahlt wird, hängt allerdings weiterhin von der persönlichen Situation ab. Berücksichtigt werden unter anderem das Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehe- oder Lebenspartners sowie eigenes Einkommen und Vermögen.
Auch Schülerinnen und Schüler sollen von der Reform profitieren. Wer beispielsweise eine Berufsfachschule besucht und nicht mehr bei seinen Eltern lebt, soll ab dem kommenden Frühjahr bis zu 713 Euro statt bislang 666 Euro erhalten können.
Einkommensgrenzen sollen automatisch steigen
Eine wichtige Änderung betrifft die Freibeträge. Ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028/29 sollen diese jedes Jahr automatisch um 1,5 Prozent steigen.
Damit will die Bundesregierung verhindern, dass junge Menschen allein wegen allgemeiner Lohnsteigerungen ihren BAföG-Anspruch verlieren. Steigen beispielsweise die Einkommen der Eltern, ohne dass die Freibeträge entsprechend angepasst werden, kann sich der BAföG-Anspruch verringern oder vollständig entfallen.
Die automatische Anpassung soll diesen Effekt zumindest teilweise verhindern.
BAföG-Antrag soll grundsätzlich nur noch digital möglich sein
Auch beim Antrag selbst sind Änderungen vorgesehen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll BAföG künftig – von Ausnahmen abgesehen – nur noch digital über das Portal „BAföG Digital“ beantragt werden können.
Gleichzeitig soll an anderer Stelle Bürokratie entfallen. Der bisherige Leistungsnachweis soll gestrichen werden. Bislang müssen Studierende im fünften Fachsemester grundsätzlich nachweisen, dass sie die für ihr Studium üblichen Leistungen erbracht haben.
Die Reform verursacht nach den Berechnungen der Bundesregierung für Bund, Länder und Gemeinden innerhalb von vier Jahren zusätzliche Ausgaben von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro.
Kritik: Höhere Wohnpauschale reicht vielerorts nicht aus
Trotz der vorgesehenen Verbesserungen stößt die Reform auf deutliche Kritik. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Höhe der Wohnkostenpauschale.
Selbst die geplanten 440 Euro reichen in vielen Hochschulstädten nicht für ein Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt. Nach den genannten Erhebungen kostet ein WG-Zimmer durchschnittlich bereits rund 512 Euro im Monat. In besonders teuren Städten liegt die Belastung erheblich höher. Für München werden beispielsweise durchschnittlich etwa 800 Euro genannt.
Das Deutsche Studierendenwerk bezeichnet den Kabinettsbeschluss zwar als wichtiges Signal, hält aber weitere Verbesserungen für erforderlich. Kritisiert wird außerdem, dass der BAföG-Grundbedarf erst bis 2029 vollständig an das Existenzminimum herangeführt werden soll.
Deutlich schärfer fällt die Kritik der Gewerkschaften aus. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bezeichnet die geplanten Änderungen als ein „verspätetes Reförmchen“ und sieht weiteren Handlungsbedarf. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die vorgesehenen Erhöhungen für nicht ausreichend.
Immer weniger Menschen beziehen BAföG
Die Reform kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Zahl der BAföG-Empfänger vergleichsweise niedrig ist. Im Jahr 2024 erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 612.800 Menschen BAföG. Das war der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000.
Unter ihnen waren rund 483.800 Studierende und 129.000 Schülerinnen und Schüler. Zum Vergleich: In Deutschland sind rund 2,9 Millionen Menschen an Hochschulen eingeschrieben.
Besonders die hohen Mieten belasten Studierende. 71 Prozent der BAföG-Empfänger lebten 2024 nicht mehr bei ihren Eltern. Studierende mit eigenem Haushalt müssen im Durchschnitt mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für das Wohnen ausgeben.
Was sich wann ändern soll
Die Reform bringt damit zwar höhere Leistungen, diese kommen jedoch nicht auf einmal. Die wichtigsten vorgesehenen Schritte sind:
Sommersemester 2027: Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt von 380 auf 440 Euro.
Wintersemester 2027/28: Der Grundbedarf für Studierende steigt von 475 auf 503 Euro.
Schuljahr/Wintersemester 2028/29: Die Freibeträge beziehungsweise Einkommensgrenzen sollen anschließend jährlich automatisch um 1,5 Prozent angehoben werden. Zudem soll die Antragstellung grundsätzlich digital erfolgen.
Sommersemester 2029: Der Grundbedarf für Studierende soll schließlich auf 563 Euro steigen.
Bis diese Änderungen tatsächlich Gesetz werden, ist das parlamentarische Verfahren allerdings noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen der BAföG-Reform noch zustimmen.