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Neue Fake-Inkassowelle: Verbraucher sollten auf diese Kontoverbindung keinesfalls Geld überweisen

geralt (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentralen warnen vor einer weiteren Variante betrügerischer Inkassoschreiben. Kriminelle versenden derzeit Mahnungen unter dem Namen „Cash Inkasso SALVENIS“ und fordern Empfänger zur Zahlung angeblich offener Forderungen auf. Nach Angaben der Verbraucherzentrale handelt es sich um eine betrügerische Masche, bei der Verbraucher zur Überweisung auf ausländische Bankkonten bewegt werden sollen.

Als Absender wird unter anderem folgendes Unternehmen angegeben:

Cash Inkasso SALVENIS
PB 10479
NL – 6000 GL Weert

Für die angebliche Begleichung der Forderung wird folgende Bankverbindung genannt:

Empfänger: IMS Salvebis
IBAN: BE11 3630 8510 8648

Ausländische Konten sind ein deutliches Warnsignal

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass betrügerische Inkassoschreiben häufig Zahlungen auf ausländische Bankkonten verlangen. Die Länderkennung „BE“ weist auf ein belgisches Konto hin. Eine ausländische IBAN allein beweist zwar noch keinen Betrug, in Verbindung mit einer unbekannten Forderung oder einem zweifelhaften Inkassoschreiben ist sie jedoch ein erhebliches Warnsignal.

Betrüger setzen auf Angst und Zeitdruck

Wie bei vielen Fake-Inkassos versuchen die Täter, ihre Opfer mit kurzen Zahlungsfristen und der Androhung weiterer Kosten, Schufa-Einträge oder gerichtlicher Maßnahmen unter Druck zu setzen. Häufig fehlt eine nachvollziehbare Erklärung, woraus die angebliche Forderung entstanden sein soll. Genau dieser psychologische Druck soll Betroffene zu einer schnellen Überweisung bewegen.

So sollten Betroffene reagieren

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte:

  • keine Zahlung leisten, solange die Forderung nicht eindeutig geprüft wurde,
  • keinen Kontakt über die im Schreiben genannten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aufnehmen,
  • die Forderung anhand eigener Unterlagen überprüfen,
  • das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister kontrollieren und
  • sich im Zweifel an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.

Wurde bereits Geld überwiesen, sollte umgehend die eigene Bank informiert werden, um einen möglichen Zahlungsrückruf zu veranlassen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der Polizei.

Verbraucherzentrale veröffentlicht Schwarzliste

Die Verbraucherzentrale Brandenburg führt eine regelmäßig aktualisierte Schwarzliste mit betrügerischen Inkassoschreiben und den dazugehörigen Bankverbindungen. Dort werden fortlaufend neue Absender, Empfängerkonten und IBANs veröffentlicht, vor denen Verbraucher ausdrücklich gewarnt werden.

Fazit

Die aktuelle Masche zeigt erneut, wie professionell Betrüger inzwischen auftreten. Offiziell wirkende Inkassoschreiben, ausländische Bankverbindungen und erheblicher Zeitdruck sollen Verbraucher zu vorschnellen Zahlungen bewegen. Wer eine unerwartete Zahlungsaufforderung erhält, sollte diese sorgfältig prüfen und keinesfalls ungeprüft Geld auf die angegebenen Konten überweisen.

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