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BGH stärkt Millionen Bausparer: Kontogebühren oft rechtswidrig – So können Verbraucher jetzt ihr Geld zurückfordern

Immoprentice (CC0), Pixabay

Für Millionen Bausparer in Deutschland gibt es gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Konto- und Jahresentgelten bei Bausparverträgen weiter konkretisiert und den Verbraucherschutz deutlich gestärkt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen haben zahlreiche Bausparkassen über Jahre hinweg Gebühren verlangt, die rechtlich nicht zulässig waren. Betroffene können nun unter bestimmten Voraussetzungen die Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte verlangen.

Bundesgerichtshof erklärt weitere Entgeltklauseln für unwirksam

Bereits im Jahr 2022 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bausparkassen während der Sparphase keine jährlichen Kontoführungs- oder Jahresentgelte verlangen dürfen, wenn diesen keine eigenständige Leistung für den Kunden gegenübersteht. Nach Auffassung des Gerichts gehören die Verwaltung der Bausparverträge sowie die Steuerung des Bausparkollektivs zu den originären Aufgaben der Bausparkasse und dürfen daher nicht zusätzlich auf die Kunden umgelegt werden.

Mit einer weiteren Entscheidung vom 28. Juli 2026 weitete der Bundesgerichtshof diese Grundsätze nun auch auf Riester-Bausparverträge aus. Das Gericht erklärte sowohl ein jährliches Kontoentgelt als auch ein zusätzliches Vertragsentgelt während der Sparphase für unwirksam. Zur Begründung stellte der BGH fest, dass die entsprechenden Tätigkeiten ohnehin gesetzliche oder vertragliche Pflichten der Bausparkasse seien und deshalb nicht gesondert vergütet werden dürften.

Zahlreiche Bausparkassen betroffen

Die aktuelle Rechtsprechung beschränkt sich nicht auf einzelne Anbieter. Nach Angaben der Verbraucherzentralen wurden ähnliche Gebührenregelungen auch von zahlreichen weiteren Bausparkassen verwendet. Mehrere Oberlandesgerichte haben entsprechende Klauseln bereits für unwirksam erklärt.

Betroffen waren unter anderem Verfahren gegen die LBS Süd, die LBS Bayern, die Bausparkasse Schwäbisch Hall, Wüstenrot, Signal Iduna, Debeka sowie weitere Institute. Zwar unterscheiden sich die einzelnen Vertragsbedingungen im Detail, dennoch haben Gerichte in vielen Fällen entschieden, dass entsprechende Jahresentgelte oder Servicepauschalen unzulässig sind.

Verbraucher können Gebühren zurückfordern

Für viele Kunden eröffnet sich nun die Möglichkeit, bereits gezahlte Entgelte zurückzufordern. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen bestehen grundsätzlich Rückforderungsansprüche sowohl bei klassischen Bausparverträgen als auch bei Riester-Bausparverträgen. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt allerdings von der jeweils verwendeten Vertragsklausel ab.

Wer eine Rückzahlung verlangen möchte, sollte zunächst seine Vertragsunterlagen und Kontoauszüge prüfen. Hilfreich ist dabei ein Musterbrief, den die Verbraucherzentralen kostenlos zur Verfügung stellen. Darin sollten sämtliche berechneten Gebühren möglichst vollständig aufgeführt und – soweit vorhanden – durch Kontoauszüge oder Abrechnungen belegt werden.

Ablehnung durch die Bausparkasse ist nicht das letzte Wort

Sollte eine Bausparkasse die Rückzahlung verweigern, bedeutet dies nicht zwangsläufig das Ende der Möglichkeiten. Verbraucher können sich an die zuständigen Schlichtungsstellen wenden oder eine Beratung bei ihrer Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine einfache Zahlungsaufforderung die Verjährung möglicher Ansprüche grundsätzlich nicht hemmt. Wer befürchtet, dass Ansprüche verjähren könnten, sollte rechtzeitig weitere rechtliche Schritte prüfen lassen.

Was Bausparer jetzt tun sollten

Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen sollten Bausparer ihre Verträge sorgfältig überprüfen. Insbesondere Kunden, denen in der Sparphase jährliche Kontogebühren, Servicepauschalen oder Vertragsentgelte berechnet wurden, könnten von der aktuellen Rechtsprechung profitieren.

Da die Wirksamkeit der jeweiligen Gebührenklausel immer vom konkreten Vertrag abhängt, empfiehlt sich im Einzelfall eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen. Wer zu Unrecht belastet wurde, hat unter Umständen gute Chancen, die gezahlten Beträge zurückzuerhalten.

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Millionen Bausparern erheblich. Viele Entgeltklauseln, mit denen Bausparkassen über Jahre hinweg zusätzliche Gebühren erhoben haben, halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Verbraucher sollten ihre Unterlagen jetzt sorgfältig prüfen und mögliche Rückforderungsansprüche nicht ungenutzt lassen. Gerade bei älteren Bausparverträgen kann sich eine Überprüfung finanziell lohnen.

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