Das Insolvenzgericht Freiburg im Breisgau hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 58 IN 165/26 am 07.10.2026 um 09:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der NSR Subs Bühl GmbH mit Sitz in Freiburg angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Harald Kroth aus Freiburg i.Br. bestellt. Nach der amtlichen Bekanntmachung sollen damit Vermögenswerte gesichert werden, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entscheidet.
Worum es bei der Firma ging
Nach den im Web auffindbaren Register- und Unternehmensangaben betrieb die NSR Subs Bühl GmbH Restaurants der Systemgastronomie unter der Marke „Subway“ und verkaufte Lebensmittel. Diese Angaben finden sich in Register- und Unternehmensdatenbanken sowie in Stellenanzeigen, die auf einen laufenden Gastronomiebetrieb in Bühl hinweisen. Sicher belegen lässt sich außerdem, dass die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 730380 geführt wurde und zuletzt eine Geschäftsanschrift in der Kaiser-Joseph-Straße 254 in Freiburg hatte. Ob und in welchem Umfang der Betrieb derzeit noch läuft, lässt sich aus den gefundenen Quellen nicht eindeutig und tagesaktuell bestätigen.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Eine Anordnung nach §§ 21, 22 InsO ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine vorläufige Schutzmaßnahme. Das Gericht will verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft, verbraucht oder durch einzelne Gläubiger vollstreckt wird. Deshalb sind Zwangsvollstreckungen grundsätzlich untersagt oder eingestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Bei Bankkonten und offenen Forderungen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Für Laien heißt das: Die Firma bleibt zunächst rechtlich bestehen, aber sie steht unter enger Kontrolle. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht automatisch der neue Geschäftsführer. Er überwacht, sichert und erhält das Vermögen und prüft auch, ob genug Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger wissen sollten
Für Kunden kann das bedeuten, dass Bestellungen, Gutscheine, Mitgliedschaften oder Vorauszahlungen riskant werden, wenn die Leistung später nicht mehr erbracht werden kann. Gläubiger dürfen Forderungen nicht einfach weiter durchsetzen; sie müssen die Anweisungen des Gerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters beachten. Drittschuldner, also etwa Geschäftspartner mit offenen Zahlungen an die Firma, sollen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Anleger sind hier nach den vorliegenden Informationen nicht als eigene Gruppe erkennbar; falls dennoch Geldforderungen gegen die Gesellschaft bestehen, gelten die allgemeinen Regeln des Insolvenzrechts.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Bücher und Unterlagen einsehen und Auskünfte verlangen. Das soll klären, wie hoch das Vermögen ist und ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, Verträge und Zahlungsbelege sofort prüfen und nichts vorschnell als sicher ansehen. Wer noch Geld von der NSR Subs Bühl GmbH erwartet, sollte die weitere Entwicklung abwarten und Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren. Wer eine Leistung bereits bezahlt hat, aber noch nicht erhalten hat, sollte den aktuellen Stand dokumentieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Wichtig ist: Es gilt zunächst die vorläufige Sicherung. Ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird, ist damit noch nicht entschieden.