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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Novatec Solution GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 67g IN 100/25

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Novatec Solution GmbH mit Beschluss vom 13. Mai 2025 um 22:20 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen. Die Gesellschaft war zuletzt unter der Adresse Brandstwiete 36, 20457 Hamburg, ansässig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175531 eingetragen. Sie wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Sebastian Frèdèric Peter Hohlbein vertreten.

Die Novatec Solution GmbH ist tätig in der Beratung von Firmen und Einzelpersonen in den Bereichen Elektrotechnik, Software, Telekommunikation sowie im Handel mit Elektroartikeln. Mit dem jetzigen Schritt hat das Gericht dem Insolvenzantrag Rechnung getragen und Maßnahmen ergriffen, um das vorhandene Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt, mit Kanzleisitz in der Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern.

Zentraler Bestandteil des Beschlusses ist, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen sind vorläufig eingestellt.

Zudem wurde den Drittschuldnern der Novatec Solution GmbH – also Schuldnern der Gesellschaft – verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Diese dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Herr Denkhaus wurde ausdrücklich ermächtigt, Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie die Verwaltung von Bankguthaben zu übernehmen.

Die gerichtlichen Maßnahmen dienen dem Zweck, eine unkontrollierte Verschiebung oder Verminderung der Insolvenzmasse zu verhindern und einen transparenten und geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Die nächsten Schritte werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens, eine Sanierung oder die Abwicklung bevorsteht.

Der Beschluss ist öffentlich einsehbar und gilt mit seiner Bekanntmachung auf dem Justizportal als wirksam im Sinne der Insolvenzordnung. Die Beteiligten des Verfahrens können nun Einsicht in die nächsten Verfahrensabschnitte nehmen und entsprechende Rechte wahrnehmen.

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