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Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen: Health Ribbon GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 36h IN 8200/24

Berlin, 9. Mai 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Health Ribbon GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Seylerstraße 3 a, 14109 Berlin, wird durch ihren Geschäftsführer Sven Christoph Winkler vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 133200 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Die Health Ribbon GmbH war im Bereich der Beratung und Dienstleistung rund um elektrotechnische und digitale Lösungen tätig – mit einem Fokus auf technologische Entwicklungen, Telekommunikation und softwaregestützte Anwendungen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war durch einen Gläubiger gestellt worden.

Mit dem Beschluss vom 9. Mai 2025 stellte das Gericht fest, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In der Folge wurde der Eröffnungsantrag gemäß § 26 InsO mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass keine Insolvenzmasse vorhanden ist, aus der etwaige Gläubigerforderungen im Rahmen eines Verfahrens bedient werden könnten – nicht einmal die Verfahrenskosten selbst.

Ein solcher Beschluss hat weitreichende Folgen: Die Gesellschaft wird in der Regel in das Handelsregister mit dem Vermerk „Vermögenslos“ eingetragen, was mittelfristig zu deren Löschung führen kann. Die Gläubiger gehen in diesem Fall in der Regel leer aus, sofern keine anderen rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Gegen die Entscheidung steht den Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 9 InsO auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Abweisung mangels Masse markiert das faktische Ende der Health Ribbon GmbH als wirtschaftlich handlungsfähige Einheit – ein deutliches Zeichen dafür, wie schnell und endgültig sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zuspitzen kann, wenn keine Mittel mehr vorhanden sind.

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