Az.: 35 IN 45/25
Gifhorn, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Gifhorn hat im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auxilium Steuerberatungs GmbH, Bahnhofstraße 1, 29379 Wittingen, die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 204318 eingetragen und wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter Heinrich Wolter, wohnhaft in Am Kleegarten 8, 29379 Wittingen, vertreten.
Die Anordnung erfolgte am 14. Mai 2025 um 08:25 Uhr mit dem Ziel, das Vermögen der Antragsgegnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Körber aus Braunschweig bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Jasperallee 86/87, 38102 Braunschweig. Er ist telefonisch unter 0531 80118110 und per Fax unter 0531 80118129 erreichbar. Dem vorläufigen Verwalter obliegt es, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen und deren Vermögenswerte zu sichern.
Nach dem gerichtlichen Beschluss sind Verfügungen der Auxilium Steuerberatungs GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird der Handlungsspielraum der Geschäftsführung erheblich eingeschränkt, um die Gläubigerinteressen zu schützen.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies dient der zentralisierten Sicherung eingehender Gelder und der geordneten Vorbereitung eines möglichen Hauptverfahrens.
Der vollständige Beschluss kann durch Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger haben dieses Recht, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 der EU-Insolvenzverordnung geltend machen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder – falls diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte – der Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht erklärt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Gifhorn eingehen. Sie ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und soll eine Begründung enthalten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird der erste Schritt hin zu einer möglichen Sanierung, geordneten Abwicklung oder auch Restrukturierung der Auxilium Steuerberatungs GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen entscheidet sich, ob das Verfahren offiziell eröffnet wird oder eine alternative Lösung möglich ist.