Az.: 3607 IN 1911/25
Berlin, 13. Mai 2025 – Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 um 16:17 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg auf Antrag des Landes Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften I, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Joli Coeur Residence GmbH angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Rückertstraße 4, 10627 Berlin, wird durch ihre Geschäftsführerin Kathrin Jahn vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 237052 eingetragen.
Dem Insolvenzantrag liegt ein Verfahren zugrunde, das vom Gläubiger – dem Land Berlin – unter dem Aktenzeichen 1127/035/24447 – ZE 91 – 142/25 Ins angestrengt wurde. Ziel ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft.
Um etwaigen nachteiligen Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin vorzubeugen, hat das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 InsO erlassen. Unter anderem sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark bestellt. Er wird die Interessen der Gläubiger wahren und das Vermögen der Gesellschaft sichern. Die Kanzlei von Herrn Stark befindet sich in der Budapester Straße 35, 10787 Berlin.
Kernpunkt der Anordnung ist, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Einziehung von Außenständen durch die Schuldnerin ist ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, offene Forderungen und Bankguthaben der Gesellschaft selbst einzuziehen, eingehende Gelder zu verwalten und ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, Az.: IX ZR 47/18).
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der Joli Coeur Residence GmbH verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind diese ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Letzterer wurde auch mit weitreichenden Ermittlungs- und Einsichtsrechten ausgestattet: Er darf Geschäftsräume betreten, Unterlagen sichten und Einsicht in Grundbücher und Informationen Dritter nehmen.
Die Veröffentlichung der Entscheidung im elektronischen Kommunikationssystem der Justiz bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Maßnahmen gespeichert. Sollte es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin und den Gläubigern die sofortige Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die erste wirksame Bekanntmachung oder Zustellung der Entscheidung.
Der nun angeordnete Schritt markiert eine entscheidende Phase in der wirtschaftlichen Zukunft der Joli Coeur Residence GmbH. Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, das Vermögen zu sichern und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.