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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Baumbaum Trading GmbH angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Customcells Holding GmbH angeordnet
Warnungen der IOSCO

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Customcells Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 25 IN 114/25

Kiel, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Kiel hat im Rahmen eines Eigenantrags der Customcells Holding GmbH mit Sitz in der Fraunhoferstraße 1d, 25524 Itzehoe, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Damit tritt das innovative Unternehmen, das bislang als vielversprechender Akteur im Bereich der Batteriezelltechnologie galt, in eine Phase der rechtlich überwachten Sanierung ein.

Die Customcells Holding GmbH wird durch ihre beiden Geschäftsführer, Dr. Dirk Abendroth und Dr. Christoph Falk, vertreten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 10263 PI eingetragen. Die Gesellschaft hat die renommierte Kanzlei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz am Barbarossaplatz 1a in 50674 Köln als ihre Verfahrensbevollmächtigte benannt (Geschäftszeichen: 16210981).

Zur Sicherung des Vermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen hat das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 14. Mai 2025 um 11:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung getroffen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt. Er ist Partner in einer spezialisierten Kanzlei mit Sitz am Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, und unter der Telefonnummer 040 3099700-0 sowie per Fax unter 040 3099700-100 erreichbar.

Der Beschluss sieht zudem vor, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin – darunter insbesondere auch die Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Die vollständige Entscheidung, einschließlich der ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung, kann öffentlich eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO Beschwerde beim Amtsgericht Kiel einzulegen. Die Details zu den Anforderungen und Übermittlungswegen für eine rechtswirksame Einlegung der Beschwerde sind gesetzlich klar geregelt und auf den einschlägigen Justizportalen einsehbar.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein geordneter Rahmen geschaffen, in dem nun geprüft werden kann, ob und in welcher Form die Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung erfolgen soll. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, auf Basis der aktuell laufenden Verfahren eine tragfähige Restrukturierung einzuleiten.

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