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ASDR GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Bochum trifft Schutzmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 80 IN 95/25

Mit Beschluss vom 09. Mai 2025 um 11:19 Uhr hat das Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der ASDR GmbH, mit Sitz in der Richterstraße 6, 45701 Herten, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Recklinghausen unter der Nummer HRB 8768 registriert und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Herrn Jens-Hendrik Felderhoff, wohnhaft in der Dresdener Straße 8, 45699 Herten.

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens wurden Maßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) ergriffen, um die Insolvenzmasse bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer, mit Kanzleisitz in der Springstraße 12, 45657 Recklinghausen, bestellt. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Überwachung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs sowie die Sicherstellung, dass keine Verfügungen zum Nachteil der Gläubiger vorgenommen werden.

Die gerichtliche Anordnung enthält folgende zentrale Bestimmungen:

  • Verfügungssperre: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – darunter auch Bankguthaben und Forderungen – sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist allein ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit verbunden ist ein Zahlungsstopp an die Schuldnerin selbst – Drittschuldner dürfen nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten (§ 23 InsO).

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, sind untersagt – ausgenommen, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Zweck, die vorhandenen Werte zu sichern und den geordneten Ablauf eines möglichen Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Ob eine Sanierung des Unternehmens in Frage kommt oder das Verfahren in eine reguläre Insolvenz übergeht, wird sich im weiteren Verlauf zeigen.

Amtsgericht Bochum, 09. Mai 2025

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