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Elektrokohle Service GrnbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Schutzmaßnahmen durch Amtsgericht Arnsberg angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 52 IN 131/25

Am 12. Mai 2025 um 14:35 Uhr hat das Amtsgericht Arnsberg – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der Elektrokohle Service GrnbH, mit Sitz in der Walzweg 6a, 58710 Menden, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Nummer HRB 9730 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Herrn Adam Horzella, wohnhaft in Salzweg 35, 58710 Menden.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu sichern, solange über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden ist.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frauke Heier, Kanzleisitz Heiliger Weg 8–10, 44135 Dortmund, bestellt. Sie ist mit der Überwachung des Unternehmens und der Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte beauftragt.

Die zentralen Inhalte der gerichtlichen Anordnung:

  • Verfügungssperre: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen, insbesondere über Forderungen und Konten, sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Es ist verboten, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse, der Stabilisierung des Geschäftsbetriebs in der Übergangsphase und der Vorbereitung auf eine mögliche Verfahrenseröffnung.

Amtsgericht Arnsberg, 12. Mai 2025

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