Aktenzeichen: 3605 IN 1062/25
Mit Beschluss vom 09. Mai 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der JOBIpart UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Waldstraße 13a, 13403 Berlin, mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zurückgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 206958 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Wilfried Skoppeck.
Gemäß § 26 Abs. 1 InsO ist ein Insolvenzverfahren nicht zulässig, wenn nicht einmal die Mindestkosten für dessen Durchführung gedeckt werden können. Das bedeutet, dass keine ausreichenden liquiden Mittel oder verwertbaren Vermögenswerte bei der Schuldnerin vorhanden sind – weder zur Finanzierung eines Insolvenzverwalters noch für die Aufarbeitung und Verwertung von Vermögensgegenständen.
In der Praxis bedeutet diese Entscheidung für Gläubiger, dass ihre Forderungen nicht mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden können. Es bleibt ihnen nur die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen, was bei mittellosen Schuldnern jedoch in der Regel wenig Erfolg verspricht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Sie kann von der Antragstellerin oder – bei Einwänden gegen die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 – auch von jedem betroffenen Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beträgt zwei Wochen ab dem frühesten der folgenden Ereignisse: Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung (z. B. auf www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist einzureichen bei:
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Die Einreichung kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erfolgen. Für professionelle Beteiligte (z. B. Anwälte, Notare, Behörden) besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung über ein sicheres Übermittlungsverfahren (z. B. EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Amtsgericht Charlottenburg, 09. Mai 2025