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Shopping Performance Media GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Augsburg erlässt Sicherungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 370/25

Am 12. Mai 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Shopping Performance Media GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Viktoriastraße 3b, 86150 Augsburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 39361 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Alexandra Mau.

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde auf Grundlage der §§ 21 und 22 InsO die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens beschlossen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Kanzlei Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Unternehmen zu überwachen, das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen.

Zentrale Anordnungen im Beschluss:

  • Verfügungssperre: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen – sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsstopp: Kunden, Auftraggeber und sonstige Schuldner der Shopping Performance Media GmbH werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu erbringen. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind unzulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Diese Maßnahmen dienen der Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage und sollen sicherstellen, dass eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens vorbereitet werden kann.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe und beginnt mit dem frühesten der folgenden Ereignisse: Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden. Für professionelle Einreicher (z. B. Anwälte, Notare, Behörden) besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung über gesicherte Übermittlungswege gemäß § 130a ZPO und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Amtsgericht Augsburg, 12. Mai 2025

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