Staatsanwaltschaft München I
Benachrichtigung von Verletzten
über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)
bzw. die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO)
313 Js 185254/22
Unter dem AZ: 313 Js 185254/22 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 21.10.2022 gegen den Einziehungsbetroffenen John Paul Egbenya die Einziehung von Wertersatz rechtskräftig angeordnet.
Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Verurteilte stellte sein bei der Fidor Bank AG geführtes Konto IBAN DE44 7002 2200 0075 9105 84 für den Eingang von Überweisungsgutschriften zur Verfügung, welche eine bislang unbekannte Tätergruppe auf kriminelle Art und Weise, namentlich durch Banden- und gewerbsmäßigen Betrug, veranlasst hatte.
Die gesondert verfolgten Beschuldigten Etim und Nagler erklärten sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt kurz vor dem 02.04.2020 gegenüber bislang unbekannten Tätern bereit, auf ihren Konten betrügerisch veranlasste Zahlungen zu empfangen und an die unbekannten Täter weiterzuleiten. Der gesondert verfolgte Etim stellte zu diesem Zweck insgesamt fünf Bankkonten zur Verfügung (Deutsche Bank AG – IBAN: DE91 7007 0024 0583 5491 00; N26 Bank GmbH – IBAN: DE30 1001 1001 2628 7061 61; Solarisbank AG – IBAN: DE61 1101 0100 2110 3630 66; BNP Paribas S.A. – IBAN: DE15 7603 0080 0250 6656 80; Commerzbank AG – IBAN: DE46 2004 1144 0628 7064 00). Die gesondert verfolgte Beschuldigte Nagler stellte ein Konto von der N26 Bank mit der IBAN DE69 1001 1001 2626 0272 89 zur Verfügung.
Der anderweitig Beschuldigte Victor Etim erhielt auf seinen Konten im Zeitraum 02.04.2020 – 17.11.2021 Zahlungseingänge von 17 Geschädigten in einer Gesamthöhe von 255.860,70 Euro.
Die Beschuldigte Erica Nagler erhielt auf ihrem Konto im Zeitraum 14.05.2020 – 04.08.2020 Zahlungseingänge von drei Geschädigten in einer Gesamthöhe von 37.499,00 Euro.
Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 07.05.2020 erklärten Sie sich gegenüber den gesondert verfolgten Etim und Nagler bereit, Ihr Konto bei der N26 Bank, IBAN DE 3910 0110 0126 2488 2938, sowie Ihr Konto bei der Deutschen Bank AG, IBAN DE2410 0500 0010 6907 6780, für die Weiterleitung von inkriminierten Geldern zur Verfügung zu stellen.
In der Folge nahmen Sie im Zeitraum vom 07.05.2020 bis zum 20.05.2020 wissentlich und willentlich in drei Fällen Zahlungen des gesondert verfolgten Etim (Konto: Deutschen Bank, Iban-Nr. DE91700700240583549100) mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.000 EUR auf den Ihren oben genannten Konten entgegen. In einem weiteren Fall nahmen Sie am 14.05.2020 wissentlich und willentlich eine Zahlung der gesondert verfolgten Nagler in Höhe von 4.000 Euro entgegen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:
| Datum | Auftraggeber | Zielkonto | Geldinstitut | Zahlungsempfänger | Zahlungs- eingänge |
| 07.05.2020 | Etim, Victor | DE39100110012624882938 | N26 Bank GmbH | Paul Egbenya | 1.000,00 |
| 11.05.2020 | Etim, Victor | DE24100500001069076780 | Landesbank Berlin – Berliner Spark. | Paul Egbenya | 3.000,00 |
| 20.05.2020 | Etim, Victor | DE39100110012624882938 | N26 Bank GmbH | Paul Egbenya | 2.000,00 |
| 14.05.2020 | Nagler, Erica | DE39100110012624882938 | N26 Bank GmbH | Paul Egbenya | 4.000,00 |
Die Zahlungen des gesondert verfolgten Beschuldigten Etim vom 07.05.2020 und 11.05.2020 i.H.v. 1.000 und 3.000 EUR stammten aus der Überweisung der Geschädigten Barbara Trzcinska vom 07.05.2020 i.H.v. 14.300 Euro. Die Zahlungen vom 20.05.2020 i.H.v. 2.000 Euro stammen aus der Überweisung der Geschädigten Barbara Trzcinska vom 19.05.2020 i.H.v. 7.200 Euro.
Die Zahlungen der gesondert verfolgten Beschuldigten Nagler vom 14.05.2020 i.H.v. 4.000 Euro stammten aus der Überweisung der Geschädigten Barbara Trzcinska vom 14.05.2020 i.H.v. 18.000 Euro.
Die Einziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen.
Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Soweit sich die Anspruchsberechtigung und deren Höhe aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.
Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung und grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche gegebenenfalls erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft keine gesonderte Mitteilung, hier wird auf die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte verwiesen.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der gegebenenfalls beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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