Aktenzeichen: 7 IN 134/24
Mayen, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Mayen hat im Verfahren über das Vermögen der Hypo Immo Consult UG, mit Sitz In der Hohl 1a, 56743 Mendig, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung wurde unter dem Aktenzeichen 7 IN 134/24 getroffen. Damit ist offiziell festgestellt: Die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 22091 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Henry Hermann vertreten. Bereits zuvor waren am 16. Januar 2025 Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden – auch diese wurden nun im Zuge der Abweisung am 7. April 2025 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mayen. Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren, ohne dass ein geordnetes Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies bedeutet faktisch das Ende der wirtschaftlichen Existenz der Hypo Immo Consult UG – und für Gläubiger in aller Regel den vollständigen Ausfall ihrer Forderungen. Die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wird in der Regel zeitnah folgen.
Der Fall reiht sich ein in die wachsende Zahl kleinerer Unternehmen, die aufgrund fehlender Masse nicht einmal mehr den ersten Schritt eines geordneten Insolvenzverfahrens durchlaufen können – ein stilles, aber endgültiges wirtschaftliches Aus.