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IT-Dienstleister unter Beobachtung: Vorläufige Insolvenzverwaltung für GHM-IT GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 754/25

Am 30. April 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Stuttgart im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GHM-IT GmbH mit Sitz in Fellbach umfassende Maßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen ergriffen. Die auf IT-Dienstleistungen spezialisierte GmbH, geführt von Geschäftsführer Mounir Gharroub, steht ab sofort unter der strengen Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Stuttgarter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli bestellt. Ihm obliegt es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und zu bewahren, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird. In dieser Phase werden Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit seiner Zustimmung rechtswirksam sein.

Auch Zwangsvollstreckungen gegen die GHM-IT GmbH wurden untersagt, es sei denn, unbewegliches Vermögen ist betroffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden zunächst eingestellt. Darüber hinaus ist es der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Kontrolle übernimmt nun der vorläufige Verwalter, der auch die alleinige Befugnis zur Einrichtung und Führung sogenannter Sonderkonten erhält. Die Drittschuldner – etwa Kunden mit offenen Rechnungen – wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Verwalter zu leisten (§ 23 InsO).

Im Rahmen seines Mandats hat der Verwalter außerdem weitreichende Befugnisse: Er darf Geschäftsräume betreten, Bücher und Unterlagen einsehen, Auskünfte einholen und prüfen, ob das Unternehmensvermögen zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht. Gleichzeitig muss er als Sachverständiger bewerten, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob es realistische Chancen für eine Fortführung des Unternehmens gibt.

Damit ist klar: Die GHM-IT GmbH befindet sich in einer entscheidenden Phase. Ob sie durch Sanierungsmaßnahmen gerettet werden kann oder auf eine Liquidation zusteuert, wird in den nächsten Wochen von der finanziellen Substanz des Unternehmens und der Zusammenarbeit mit dem Verwalter abhängen.

Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht – 30. April 2025

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