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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der R. JELINEK Deutschland GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 561/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R. JELINEK Deutschland GmbH, ansässig Zur Alten Börse 57d, 12681 Berlin und vertreten durch Geschäftsführer Philip Cyrus Bachmüller, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28. April 2025 einen wichtigen Beschluss gefasst.

Die zuvor mit Beschluss vom 16. April 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden aufgehoben. Damit enden die zuvor getroffenen Regelungen, die der Sicherung der Insolvenzmasse dienten.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfällt die zuvor angeordnete Beschränkung der Verfügungsgewalt über das Vermögen der Schuldnerin. Bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts bleibt es der Gesellschaft nun überlassen, ihre Vermögensangelegenheiten ohne Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zu regeln, soweit nicht andere Maßnahmen getroffen werden.

Dieser Schritt markiert einen wichtigen Wendepunkt im Verfahren und wird in den kommenden Wochen über die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Amtsgericht Charlottenburg, 28. April 2025

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