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Vorläufige Insolvenzverwaltung über den Rumänisch in Berlin e.V. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 785/25

Im Verfahren über den Insolvenzantrag des Rumänisch in Berlin e.V., mit Sitz in der Braunschweiger Straße 22, 12055 Berlin, vertreten durch die Vorstände Hans P. Krauss, Marius Krauss und Doina-Georgina Raducanu, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28. April 2025 einen bedeutenden Beschluss gefasst.

Zur Sicherung des Vermögens des Vereins und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch aus Berlin bestellt.

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vereinsvermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurde den Drittschuldnern des Vereins untersagt, weiterhin Zahlungen an den Verein zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Der Beschluss wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort gespeichert, bis die Maßnahmen entweder durch Eröffnung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens hinfällig werden.

Dieser Schritt stellt eine wichtige Maßnahme zur Wahrung der Gläubigerinteressen und zur geordneten Abwicklung der Vermögenswerte des Vereins dar.

Amtsgericht Charlottenburg, 28. April 2025

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