Aktenzeichen: 9 IN 372/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pet Air GmbH mit Sitz am Langer Kornweg 34A, 65451 Kelsterbach, vertreten durch Geschäftsführer Faruk Berberovic, hat das Amtsgericht Darmstadt am 28. April 2025 um 16:00 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen im Vermögen der Antragstellerin wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe umfasst es, sämtliche Verfügungen der Antragstellerin zu überwachen, da diese ab sofort nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam sind.
Zusätzlich ist es den Schuldnern der Pet Air GmbH untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich unter Beachtung der neuen Anordnungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Zur Verwaltung der eingehenden Gelder wird Dr. Gutsche ermächtigt, ein Sonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18) einzurichten und zu führen.
Ferner wurden Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskünfte über sämtliche Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin zu erteilen und, sofern erforderlich, Kopien der Unterlagen anzufertigen.
Mit dieser umfassenden Regelung wird der Schutz der Insolvenzmasse bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung gewährleistet.
Amtsgericht Darmstadt, 28. April 2025