Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor dem angeblich in München ansässigen Unternehmen Royals Fund herausgegeben. Auf den Webseiten royalsfund.com und cfd.royalsfund.com bieten unbekannte Betreiber offenbar Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Betreiber behaupten, unter der Aufsicht einer sogenannten „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“ zu stehen – eine Behörde, die jedoch nicht existiert. Die BaFin hat daher dringend vor diesen Angeboten gewarnt.
Rechtliche Grundlage für Finanzdienstleistungen in Deutschland
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur dann angeboten werden, wenn das Unternehmen die notwendige Erlaubnis von der BaFin erhalten hat. Zahlreiche Unternehmen bieten jedoch diese Dienstleistungen ohne eine solche Genehmigung an. Verbraucher können in der BaFin-Unternehmensdatenbank nachsehen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Die BaFin stützt ihre Warnung auf die Bestimmungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie des § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Vorsicht bei Geldanlagen im Internet
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten allen Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig zu sein. Es wird empfohlen, vor einer Investition gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Weitere Informationen und Tipps zum Schutz vor betrügerischen Finanzmarktpraktiken finden Sie in der BaFin-Podcastfolge „Vorsicht, Betrug“, in der ausführlich erklärt wird, wie man sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützt.