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BaFin warnt vor „Turbon“: Verdacht auf unzulässige Finanz- und Kryptodienstleistungen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat eine Warnung vor den Angeboten von „Turbon“ auf der Website turbon.co herausgegeben. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Seite, die angeblich ihren Sitz in London, Vereinigtes Königreich, haben, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.

Rechtliche Hintergründe

In Deutschland ist es Unternehmen, die Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptodienstleistungen anbieten, gesetzlich vorgeschrieben, eine Genehmigung der BaFin zu erhalten. Unternehmen, die diese Erlaubnis nicht besitzen, handeln illegal. Verbraucher können sich darüber informieren, ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen ist, indem sie die Unternehmensdatenbank der BaFin einsehen.

Die Warnung der BaFin basiert auf den Regelungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und des § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Was sollten Verbraucher wissen?

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein. Vor einer Investition sollten Sie gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Weitere wertvolle Informationen und Tipps zum Thema Betrugsprävention im Finanzbereich finden Sie in der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts, wo Sie erfahren, wie Sie sich vor Betrugsmaschen auf dem Finanzmarkt schützen können.

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