Aktenzeichen: 55 IN 15/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Carl-Zeiss-Straße 1, 31177 Harsum, hat das Amtsgericht Hildesheim am 23. April 2025 eine wesentliche Erweiterung der bestehenden Anordnung getroffen. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Schlote und Carsten Schulz, ist beim Amtsgericht Hildesheim unter HRB 203283 registriert.
Bereits am 12. März 2025 wurde über das Vermögen der Schlote Holding GmbH eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet – ein Verfahren, das es dem Unternehmen erlaubt, unter Aufsicht, aber in eigener Verantwortung eine Sanierung vorzubereiten. Nun wurde die Gesellschaft durch das Gericht gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO zusätzlich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Bedeutung der Entscheidung:
Die Begründung von Masseverbindlichkeiten erlaubt es der Schuldnerin – trotz laufendem Verfahren – rechtlich wirksame Verträge abzuschließen, z. B. für Lieferungen, Dienstleistungen oder Mieten, die unmittelbar der Insolvenzmasse zugutekommen. Diese Verbindlichkeiten werden im Falle der Verfahrenseröffnung vorrangig behandelt. Damit schafft das Gericht Raum für Fortführungsmaßnahmen, etwa zur Stabilisierung des Betriebs oder zur Vorbereitung eines Insolvenzplans.
Fazit:
Die Entscheidung zeigt, dass das Gericht die Sanierungsfähigkeit der Schlote Holding GmbH weiterhin für realistisch hält. Mit der zusätzlichen Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erhält die Geschäftsführung ein wichtiges Instrument, um den Geschäftsbetrieb gezielt zu sichern und einen Neustart vorzubereiten – unter insolvenzrechtlicher Aufsicht, aber mit unternehmerischer Handlungsfreiheit.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim einsehbar.