Aktenzeichen: 15 IN 76/25
Am 24. April 2025 hat das Amtsgericht Neuruppin im Insolvenzantragsverfahren gegen die N & H Ruppiner Autohaus GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Autohaus mit Sitz in der Babimostring 10, 16816 Neuruppin wird von den Geschäftsführern Nikolaj Moritz und Henry Preuß geleitet und ist im Handelsregister Neuruppin unter der Nummer HRB 10467 NP eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vorbereitung einer Insolvenzverfahrenseröffnung zu treffen.
Wesentliche Anordnungen des Beschlusses:
- Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin – also z. B. Zahlungen, Vertragsabschlüsse oder Forderungseinzüge – sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen, also fällige Zahlungen an das Autohaus.
- Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Vermögens vor einer möglichen Gläubigerbenachteiligung während der Prüfphase zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18 a, 16816 Neuruppin, einzureichen – entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern diese gemäß den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs erfolgt (z. B. über EGVP mit qualifizierter elektronischer Signatur).
Fazit:
Mit dieser Entscheidung wird das Vermögen der N & H Ruppiner Autohaus GmbH bis auf Weiteres unter Kontrolle eines unabhängigen Insolvenzverwalters gestellt. Ob daraus ein reguläres Insolvenzverfahren folgt, wird in den kommenden Wochen entschieden – je nachdem, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen. Die vorläufige Verwaltung schafft jedenfalls einen rechtlichen Rahmen, um den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens gründlich zu prüfen und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung vorzubereiten.