Aktenzeichen: 3611 IN 1926/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 24. April 2025 im laufenden Insolvenzantragsverfahren gegen die Ziegert Group Holding GmbH, Zimmerstraße 16, 10969 Berlin, eine wesentliche Erweiterung der bereits am 21. März 2025 getroffenen vorläufigen Maßnahmen beschlossen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 106957, wird von den Geschäftsführern Nikolaus Ziegert und Kevin Kyrill Radev geleitet und ist auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen spezialisiert.
Kernaussagen des Beschlusses:
- Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Das bedeutet: Sie verliert vollständig die Kontrolle über ihr Vermögen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht in vollem Umfang auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. - Alle bereits mit dem Beschluss vom 21.03.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen und sonstigen Regelungen bleiben weiterhin in Kraft.
- Gemäß § 240 Zivilprozessordnung (ZPO) gilt: Zivilrechtliche Verfahren gegen die Gesellschaft werden unterbrochen, um den geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu sichern und Einzelvollstreckungen durch Gläubiger zu unterbinden.
Bedeutung für das Verfahren:
Durch diese Maßnahme wird das Unternehmen vollständig unter die Aufsicht des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt. Ziel ist es, das verbliebene Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob eine Sanierung, ein Insolvenzplan oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis.
Auch die elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie den Anforderungen an Signatur und sicheren Übermittlungsweg nach der ERVV entspricht.
Fazit:
Mit dem vollständigen Entzug der Verfügungsgewalt und der Übertragung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter wird klar: Die wirtschaftliche Lage der Ziegert Group Holding GmbH wird als schwerwiegend eingestuft. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Sanierung unter gerichtlicher Kontrolle angestrebt wird.