Frage: Herr Reime, die BaFin vermutet, dass die Firma MABEWO HOLDING SE Aktien verkauft hat, ohne dafür einen offiziellen Verkaufsprospekt zu haben. Warum ist das so wichtig?
Rechtsanwalt Reime: Ein Prospekt ist wie ein Infoblatt für Anleger. Darin muss genau stehen, wie das Unternehmen arbeitet, welche Risiken es gibt und was mit dem Geld passiert. Wenn es keinen oder nur einen schlechten Prospekt gibt, wissen Anleger nicht, worauf sie sich einlassen. Das ist sehr gefährlich.
Frage: Was sollen betroffene Anleger jetzt tun?
Rechtsanwalt Reime: Ganz wichtig ist: Alle Unterlagen gut aufheben – also Verträge, E-Mails, Werbematerial oder Zahlungsbelege. Dann sollten Anleger sich an einen Anwalt für Kapitalanlagen wenden. Dieser kann prüfen, ob man das investierte Geld zurückfordern kann.
Frage: Gibt es wirklich eine Chance, das Geld zurückzubekommen?
Rechtsanwalt Reime: Ja, wenn der Prospekt gefehlt hat oder unvollständig war, haben Anleger gute Chancen auf Schadensersatz. Dann kann man sagen: „Ich wurde nicht richtig informiert – ich will mein Geld zurück.“
Frage: Ist das Risiko für Anleger groß?
Rechtsanwalt Reime: Ja, leider. Wenn die BaFin recht hat, haben viele Anleger ihr Geld ohne die nötigen Informationen investiert. Das ist ein großes Risiko – vor allem, wenn es um viel Geld geht.
Frage: Macht die BaFin genug?
Rechtsanwalt Reime: Die BaFin warnt früh – das ist gut. Aber sie hilft nicht direkt den Anlegern, sondern kümmert sich um die Regeln. Wer betroffen ist, muss selbst handeln und sich rechtlich beraten lassen.
Frage: Vielen Dank, Herr Reime.
Rechtsanwalt Reime: Gern geschehen.