Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht der Friedrich Vorwerk Group SE für das Geschäftsjahr 2022 erhebliche Fehler festgestellt. Diese betreffen insbesondere umweltrelevante Angaben und die Darstellung der künftigen Entwicklung des Unternehmens. Die Prüfung wurde auf Basis des Wertpapierhandelsgesetzes durchgeführt, das die BaFin seit Anfang 2022 zur alleinigen Aufsichtsbehörde für Bilanzkontrollverfahren macht.
Zentrale Steuerungsgröße CO₂-Emissionen nicht berücksichtigt
Kritisch bewertet die BaFin insbesondere, dass die Friedrich Vorwerk Group SE in ihrer Berichterstattung zur Geschäftsentwicklung die eigenen Netto-CO₂-Emissionen nicht einbezogen hat – obwohl diese eine zentrale umweltbezogene Steuerungsgröße des Konzerns darstellen. In der Unternehmensstrategie nehmen Klimaziele und Umweltkennzahlen zunehmend eine Schlüsselrolle ein. Umso schwerer wiegt der Vorwurf, dass dieser Aspekt bei der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns vollständig ausgeblendet wurde.
Unklare Prognose und mangelhafte Risikoanalyse
Darüber hinaus fehlt es laut BaFin an einer ausreichenden Beschreibung der erwarteten zukünftigen Entwicklung. Der Bericht hätte die Prognose zur Vermögens- und Finanzlage, zur Entwicklung des Umsatzes sowie insbesondere zur Entwicklung der CO₂-Emissionen klarer erläutern müssen. Auch die Nennung von Risiken genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht – entscheidend sei, so die BaFin, dass deren Auswirkungen auf die Prognose nachvollziehbar dargestellt werden.
Technische Mängel bei der Berichterstattung im ESEF-Format
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die elektronische Aufbereitung der Finanzberichterstattung. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die Veröffentlichung im European Single Electronic Format (ESEF) verpflichtend. Die Friedrich Vorwerk Group SE hat hier laut BaFin entweder gar keine oder fehlerhafte Auszeichnungen relevanter Abschlussangaben vorgenommen. Diese Formfehler behindern die digitale Auswertung durch Investoren und Aufsichtsbehörden.
Warum diese Feststellungen wichtig sind
Nach geltendem Recht müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen nicht nur präzise und verständlich über ihre finanzielle Lage berichten, sondern auch über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren – insbesondere solche mit Bezug zur Umwelt oder sozialen Faktoren. Diese erweiterten Berichtspflichten sollen es dem Kapitalmarkt ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Unternehmensführung zu fördern.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der festgestellten Fehler gemäß § 109 Abs. 2 WpHG soll Transparenz geschaffen werden. Die BaFin will damit Anlegerinnen und Anleger frühzeitig über wesentliche Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften informieren und so das Vertrauen in den Kapitalmarkt stärken.
Fazit aus Anlegersicht
Für Investoren bedeutet die Rüge durch die BaFin ein Warnsignal: Ein Unternehmen, das zentrale Steuerungskennzahlen wie CO₂-Emissionen nicht berücksichtigt und Risiken nicht ausreichend einordnet, zeigt Schwächen im Bereich der Unternehmenssteuerung und Transparenz. Auch die mangelhafte technische Umsetzung des Abschlusses kann Fragen zur internen Kontrolle und zur Ernsthaftigkeit bei der Erfüllung regulatorischer Vorgaben aufwerfen.
Langfristig sollten Anleger die Entwicklung bei Friedrich Vorwerk aufmerksam beobachten – insbesondere, ob das Unternehmen die notwendigen Konsequenzen zieht und seine Berichterstattung künftig transparent, vollständig und regelkonform gestaltet.