Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht eine dringende Warnung vor dem Anbieter „Everix Edge“ aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen steht der Verdacht im Raum, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche aufsichtliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Aktuell kontaktieren die Verantwortlichen potenzielle Anlegerinnen und Anleger per E-Mail, um ihnen vermeintlich lukrative Investitionsmöglichkeiten zu unterbreiten. Dabei geben sie fälschlich an, im Namen oder Auftrag der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH bzw. der Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH zu handeln. Diese Behauptungen sind falsch. Die genannten Unternehmen distanzieren sich ausdrücklich von den Aktivitäten – es handelt sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch.
Kein registrierter Anbieter – keine Erlaubnis
Die BaFin weist erneut darauf hin: Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen will, benötigt hierfür eine Zulassung. Diese Pflicht dient dem Anlegerschutz und der Sicherstellung seriöser Marktteilnehmer. Die Betreiber von Everix Edge verfügen nicht über eine solche Erlaubnis.
Gesetzliche Grundlage der Warnung
Die Mitteilung der BaFin beruht auf folgenden gesetzlichen Regelungen:
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun sollten
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Ignorieren Sie E-Mails von „Everix Edge“ und geben Sie keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen weiter.
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Überweisen Sie kein Geld, auch wenn mit hohen Renditen geworben wird.
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Im Zweifel empfiehlt es sich, mit der BaFin, Ihrer Hausbank oder der Verbraucherzentrale Rücksprache zu halten.
Tipp: Ob ein Anbieter bei der BaFin registriert ist, lässt sich schnell und unkompliziert in der Unternehmensdatenbank auf www.bafin.de überprüfen.
Bleiben Sie wachsam – bei der Geldanlage gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.