Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Plattform fxmiracles.com, die von FxMiracles Inc. betrieben wird. Nach Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass das Unternehmen unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet – eine erforderliche Erlaubnis liegt nicht vor.
Besonders brisant: FxMiracles Inc. wird mit mehreren weiteren Plattformen in Verbindung gebracht, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Ein Netzwerk fragwürdiger Anbieter kann hier nicht ausgeschlossen werden.
Gesetzliche Grundlage und Verbraucherschutz
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Zulassung durch die BaFin angeboten werden. Fehlt diese Genehmigung, handelt es sich um einen unerlaubten Geschäftsbetrieb, wie er in § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) geregelt ist.
Ob ein Anbieter offiziell zugelassen ist, lässt sich jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Schützen Sie Ihr Geld – das sollten Sie beachten:
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten dringend dazu, bei Online-Investitionen höchste Vorsicht walten zu lassen. Eine gründliche Recherche kann helfen, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.