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Vorläufige Insolvenzverwaltung für DSM Deutsche Spirituosen Manufaktur GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 2769/25

Am 24. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im laufenden Verfahren über den Insolvenzantrag der DSM Deutsche Spirituosen Manufaktur GmbH, Georg-Knorr-Straße 4, 12681 Berlin, einschneidende Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, das Unternehmensvermögen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung vor Verlusten oder unkontrollierten Zugriffen zu schützen.

Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Johannes Bruns, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 190252 registriert.

Um die Vermögenslage der Schuldnerin zu stabilisieren, wurden folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – darunter auch Arrest oder einstweilige Verfügungen – wurden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind bis auf Weiteres ausgesetzt.

  2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Verfügungen über Unternehmensvermögen sind ab sofort nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.

Dr. Berner tritt dabei nicht als allgemeine Vertreterin der Schuldnerin auf, sondern fungiert als Kontrollinstanz, um sicherzustellen, dass das vorhandene Vermögen weder veruntreut noch verschwendet wird. Sie wird auch prüfen, ob die Masse ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden – durch den Schuldner oder durch Gläubiger. Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Auch die Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen (u.a. qualifizierte elektronische Signatur oder sicherer Übermittlungsweg) entspricht.

Fazit:

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung geht das Gericht gegen weitere finanzielle Verluste vor. Die Entscheidung verdeutlicht die kritische wirtschaftliche Lage der Manufaktur, deren weitere Zukunft nun von der Prüfung der Insolvenzverwalterin und der möglichen Verfahrenseröffnung abhängt. Bis dahin ist jede unternehmerische Handlung nur noch unter strenger Kontrolle möglich.

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