Aktenzeichen: 3611 IN 460/25
Am 22. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EBB Estrich und Bodenbau GmbH Berlin eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vormals geschäftsansässig in der Artuswall 51, 13465 Berlin, wird durch Geschäftsführer Christopher Stockhorst vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 96790 eingetragen. Das Unternehmen ist in der Herstellung von Estrichen und Fußbodenbelägen tätig.
Um das vorhandene Vermögen bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern, hat das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO beschlossen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tino Schweizer, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das schuldnerische Vermögen zu überwachen, vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.
Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen – sind ab sofort untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtsgültig. Auch die Einziehung offener Forderungen fällt unter dieses Zustimmungserfordernis. Der Verwalter ist darüber hinaus berechtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse zu führen, Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm Auskünfte über die Konten der Schuldnerin zu erteilen.
Drittschuldner – also jene, die der Schuldnerin Geld schulden – dürfen ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Zur Sicherstellung der vollständigen Aufklärung der Vermögenslage erhält der Insolvenzverwalter das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und erforderliche Auskünfte einzuholen – auch bei Banken, Behörden und sonstigen Stellen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzureichen und zu unterzeichnen.
Mit diesem Schritt wird der Grundstein für ein mögliches Insolvenzverfahren gelegt – ob es zur Verfahrenseröffnung kommt, hängt nun von der Prüfung durch den vorläufigen Verwalter ab. Bis dahin bleibt der Geschäftsbetrieb nur unter strenger Kontrolle aufrechterhalten.