Az.: 34 IN 42/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Knickmeier Holding GmbH, mit Sitz in der Empeler Straße 122, 46459 Rees, hat das Amtsgericht Kleve – Insolvenzgericht am 16. April 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Der Antrag der Schuldnerin war am 18. Juli 2024 bei Gericht eingegangen und stammte von der Gesellschaft selbst.
Die Knickmeier Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17472, wurde durch Geschäftsführer Heinz-Ralf Knickmeier, wohnhaft in Wuppertal, vertreten. Die Abweisung des Insolvenzantrags nach § 26 InsO bedeutet, dass das Unternehmen nicht über genügend verwertbares Vermögen verfügt, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie keine Quote auf ihre Forderungen erwarten können. Da das Verfahren nicht eröffnet wird, entfallen auch die Möglichkeiten eines geregelten Insolvenzverfahrens, etwa im Rahmen eines Insolvenzplans oder einer übertragenden Sanierung. Die Gesellschaft ist damit wirtschaftlich und rechtlich am Ende – es droht nun die Löschung im Handelsregister.
Fazit:
Mit der Abweisung des Antrags ist das Kapitel Knickmeier Holding GmbH formell beendet – allerdings ohne geordneten Abschluss. Weder Gläubigerbefriedigung noch Insolvenzverwertung finden statt. Was bleibt, ist die stille Abwicklung eines gescheiterten Unternehmens.
Amtsgericht Kleve
Insolvenzgericht
16. April 2025