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Germania Bau-Service UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 5 IN 391/25

Mit Beschluss vom 17. April 2025 hat das Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Germania Bau-Service UG (haftungsbeschränkt) abgelehnt – mangels Masse. Damit ist das Verfahren nach § 26 Abs. 1 InsO eingestellt worden, noch bevor es zu einer eigentlichen Eröffnung kam.

Die Schuldnerin mit Sitz in der Fellbacher Straße 65, 70327 Stuttgart, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 753317, wurde von einem Gläubiger zur Insolvenzeröffnung angehalten. Doch das Gericht stellte fest: Nicht einmal die minimalen Verfahrenskosten können gedeckt werden – eine grundlegende Voraussetzung, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchführen zu können.

Die Abweisung des Antrags hat gravierende Konsequenzen:

  • Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen, denn es findet keine geordnete Vermögensverwertung oder Quotenverteilung statt.
  • Eine Restschuldbefreiung kommt nicht zur Anwendung, da sie an die Durchführung eines eröffneten Insolvenzverfahrens gebunden ist.
  • Die Gesellschaft steht damit wirtschaftlich und rechtlich vor dem Aus – in der Regel folgt die Löschung aus dem Handelsregister.

Rechtsmittel möglich

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Elektronische Einreichung ist möglich, aber nur unter Beachtung der strengen technischen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs.

Fazit:
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts endet der letzte formelle Versuch, eine geregelte Abwicklung der Germania Bau-Service UG zu erreichen. Das Unternehmen – möglicherweise im Bau- oder Handwerksbereich tätig – wird ohne Verfahren und ohne Vermögensverwertung aufgelöst. Für die Gläubiger ein bitteres Ergebnis, für das Unternehmen das endgültige Aus.

Amtsgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
17. April 2025

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